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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäfte der fb electronics gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen, sowie Allgemeinen Softwarebedingungen, herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) in der Ausgabe von Mai 2024 gemäß Anhang, sofern nicht untenstehend abweichend oder ergänzend festgelegt.

Besondere Bedingungen zu Entwicklungsdienstleistungen und Lohnfertigungen

1. Entwicklungsdienstleistungen werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, nach tatsächlich angefallenem Aufwand verrechnet. (Time & Material Contract)
2. Angebote zu Entwicklungsdienstleistungen enthalten den Entwicklungsgegenstand, den Stundensatz, sowie ein geschätztes Ausmaß an Arbeitszeit und Material. Sie verstehen sich weder als Fixpreisangebot noch als Pauschalangebot, sehr wohl aber als Zusage zur Erbringung der Arbeitsleistung im angegebenen Stundenumfang, sofern eine Bestellung innerhalb der Angebotsgültigkeit erfolgt. Falls nicht anders angegeben ist ein Angebot 30 Tage gültig.
3. Für den Arbeitsaufwand von Entwicklungsdienstleistungen wird der angebotene Stundensatz, verrechnet. Je angefangene Viertelstunde ist dies ein Viertel des Satzes. Der Auftraggeber erhält in der Abrechnung ein Journal mit Datum, Arbeitsdauer und Beschreibung der Tätigkeit. Die Nutzung vorhandener Messmittel und Werkzeuge ist im Stundensatz inkludiert.
4. Materialien, die für Entwicklungsdienstleistungen erforderlich sind, können je nach Absprache direkt durch den Auftraggeber, oder durch fb electronics beschafft werden. Im zweiten Fall wird pro Beschaffung eine Pauschale von 5% des jeweiligen Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 10€ verrechnet.
5. Die Verrechnung getätigter Entwicklungsdienstleistungen erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats. Falls nicht anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto ohne Abzug.
6. Entwicklungsdienstleistungen werden im Regelfall in den Räumlichkeiten von fb electronics erbracht. Ist ein anderer Arbeitsort, ggf. auch Projektbesprechungen vor Ort, erforderlich, werden Fahrtspesen gemäß dem amtlichen Kilometergeld fällig. Für die Fahrtdauer wird die Hälfte der benötigten Zeit zum angebotenen Stundensatz verrechnet.
7. Entwicklungsdienstleistungen werden von fb electronics sorgfältig mit branchenüblichen Methoden ausgeführt. Arbeiten werden dokumentiert und stehen dem Auftraggeber jederzeit zur Verfügung, sofern fb electronics keinen Eigentumsvorbehalt aufgrund säumiger Zahlungen geltend macht. Der Auftraggeber darf über den Entwicklungsgegenstand sowie zugehörige Unterlagen und Pläne frei verfügen und diese auf eigenes Risiko nutzen.
8. Als Entwicklungsdienstleister kann fb electronics keine Fehlerfreiheit des Entwicklungsgegenstands garantieren und haftet nicht für daraus direkt oder indirekt resultierende Kosten oder Folgeschäden, sofern Fehler nicht vorsätzlich verursacht wurden. Es obliegt dem Auftraggeber, die Produktreife durch entsprechende Tests und Erprobungsphasen zu überprüfen und damit sicher zu stellen.
9. Der Bauteileinkauf für eine Lohnfertigung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart durch fb electronics. Einkaufsmengen und Gebinde werden nach Gesichtspunkten der Preisoptimierung, Verfügbarkeit, Lagerfähigkeit, Verarbeitbarkeit sowie dem vom Kunden genannten Bedarf von fb electronics festgelegt. Kundenspezifisch zu beschaffende Bauteile sind ggf. bei Auftragsvergabe zu bevorschussen. Nicht verarbeitetes oder verfallenes Material aus der gegenständlichen Lohnfertigung kann dem Auftraggeber geliefert und zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Dies ist speziell dann der Fall, wenn keine weiteren Fertigungsaufträge zu erwarten sind.
10. fb electronics verpflichtet sich im Rahmen der Lohnfertigung zur gewissenhaften Lagerung und Verarbeitung der Materialien gemäß den Hersteller- und Kundenvorgaben. Die Gewährleistung wird spezifisch für Fehler, die auf Nichterfüllung dieser Vorgaben zurückzuführen lassen, eingeschränkt. fb electronics übernimmt keine Haftung für Fehler, Handlungen oder Versäumnisse Dritter sowie Materialfehler in Zukaufteilen.
11. Im Fall eines Mangels ist der Auftraggeber verpflichtet, fb electronics die betroffene Baugruppe im Zustand wie bei der ursprünglichen Lieferung, ggf. in geeigneter Schutzverpackung, zu übergeben, damit der Mangel ordnungsgemäß behoben werden kann.
12. fb electronics übernimmt keine Verantwortung für die Übereinstimmung mit gesetzlichen Pflichten, Richtlinien, Normen oder Verordnungen. Anforderungen dahingehend müssen vom Auftraggeber explizit gefordert und vor Auftragsvergabe mit fb electronics abgeklärt werden. Der Auftraggeber ist alleiniger Inverkehrbringer und übernimmt sämtliche Verpflichtungen und Haftungen, die sich aus der Inverkehrbringung ergeben.
13. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass fb electronics nicht für etwaige Ansprüche, Klagen oder Streitigkeiten haftbar ist, die sich aus der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken oder Lizenzen, die in Zusammenhang mit dem Entwicklungsgegenstand oder der Lohnfertigung stehen.

Begriffsdefinitionen

Entwicklungsdienstleistung

Das Erstellen von Konzepten, Plänen, Sourcecode, Produktionsunterlagen sowie die Durchführung und Dokumentation von Berechnungen, Analysen, Tests und Simulationen; des Weiteren Musterbau, Industrialisierung und der Bau von Testsystemen. Entwicklungsdienstleistungen erfolgen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers.

Entwicklungsgegenstand

Der beauftragte Umfang der Entwicklungsdienstleistung. Dazu gehören Produkte, Teile von Produkten oder auch eingeschränkte Tätigkeiten im Rahmen einer Produktentwicklung.

Lohnfertigung

Die Herstellung von Prototypen oder Serienbaugruppen für den Auftraggeber nach dessen Unterlagen und Vorgaben, unabhängig davon, ob diese eigenständig oder im Zuge einer Entwicklungsdienstleistung teilweise oder komplett durch fb electronics erstellt wurden.

Anhang

Allgemeine Lieferbedingungen (FEEI) - Stand Mai 2024
Allgemeine Softwarebedingungen (FEEI) - Stand Mai 2024